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Kosten der kieferorthopädischen Behandlung:
Welche Kosten erstatten Krankenkassen bei der kieferorthopädischen Behandlung?
- Hinsichtlich der Kostenübernahme bei losen oder festen Zahnspangen durch Krankenkassen und Versicherungen ist es entscheidend, welche kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) vorliegt. Bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen handelt es sich um ein befundbezogenes Einteilungsschema, mit dessen Hilfe der Behandlungsbedarf festgelegt wird. Das System erstreckt sich über insgesamt fünf Schweregrade, wobei es sich bei Grad 1 und 2 um leichte Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung handelt, deren Behandlung von den Kassen nicht übernommen wird. Ab Schweregrad 3 werden bei Kindern bis zu 18 Jahren die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen. Während der Behandlung rechnen wir 80 Prozent direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die übrigen 20 Prozent zahlen Sie zunächst als Eigenanteil.
Nach Abschluss der Behandlung erstattet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Ihren Eigenanteil, sobald der wir Ihnen schriftlich bestätigt haben, dass die kieferorthopädische Behandlung und die Retentionsphase (Stabilisierung der Ergebnisse) erfolgreich abgeschlossen wurde.
Je nach wunschgemäßer Spangenart und -ausführung kann es jedoch sein, dass Zuzahlungen notwendig werden.
- Behandlungskosten bei Erwachsenen werden von den gesetzlichen Kassen nur getragen, wenn es sich um eine so schwerwiegende Fehlstellung handelt, dass neben einer Zahnspange zusätzlich eine Operation am Kiefer notwendig ist.
- Privatversicherte können die Leistungshöhe bei kieferorthopädischen Behandlungen Ihren Policen entnehmen.
Für eine persönliche Beratung oder eine medizinische Untersuchung vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 0421 18090.
Mein Team und ich freuen uns, Sie bald persönlich kennenzulernen!
Ihr Kieferorthopäde Dr. Robin Hahn